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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Traffipax Speedophot

Bewertung: 5 / 5

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1. Funktionsweise

Das Gerät TRAFFIPAX SpeedoPhot ist ein Radargerät der Firma ROBOT Visual Systems GmbH. Das Gerät funktioniert nach dem Doppler-Frequenz-Prinzip. Durch einen Hochfrequenzgenerator werden elektromagnetische Wellen mit einer Frequenz von 24,125 GHz erzeugt. Diese werden gebündelt ausgestrahlt und von den im Strahlungsfeld befindlichen Gegenständen reflektiert. Bewegt sich der reflektierende Gegenstand - in diesem Fall also das gemessene Fahrzeug -  so tritt der „Dopplereffekt" ein, d.h. eine Frequenzänderung der reflektierten Strahlung. Diese wird von dem Gerät gemessen und aufgezeichnet.

Das Gerät fertigt ein Meßfoto, anhand dessen später der Fahrer des Fahrzeugs identifiziert wird. Hierzu ist das Gerät in der Version SpeedoPhot digital mit einer digitalen Einzelbildkamera SmartCamera III ausgerüstet.

Die Anlage besteht aus der Antenne Gatsometer Typ 24, dem Steuerteil, dem Fototeil (Kontrolleinheit und SmartCamera III), dem Handkontrollgerät (HCU) und einer Blitzlampe.

Das Gerät kann mobil (im Stativbetrieb), als Fahrzeugeinbau und stationär in einem Container (SpeedoGuard) verwendet werden.

Das Meßgerät muß vor Beginn der Messung korrekt ausgerichtet werden. Während der Messung darf die Position nicht mehr verändert werden. Inbesondere bei Meßfotos, die mehrere Stunden nach Beginn der Meßreihe gefertigt wurden, sollte geprüft werden, ob das Gerät in der Zwischenzeit bewegt wurde. 

 

2. Fehlerquellen

Meßfehler können sich ergeben aus einem unsachgemäßen Aufbau der Anlage und aus Reflexionen des Meßstrahls.

  • Meßwinkel: Das Gerät muss mit einem Strahlwinkel von 20 Grad zur Fahrbahn aufgestellt werden. Bei fest im Meßfahrzeug installierten Geräten soll dies durch eine fahrbahnparallele Aufstellung des Meßfahrzeugs erreicht werden. Bei der Überprüfung der Messung ist darauf zu achten, dass die fahrbahnparallele Aufstellung überprüft wird, z.B. anhand des protokollierten Abstands der Räder des Meßfahrzeugs zur Bordsteinkante. Das Meßprotokoll, das dies Aufzeichnungen enthalten sollte, befindet sich in den amtlichen Ermittlungsakten. Nach einer Untersuchung des ADAC , in der auch das Risiko Meßwinkelfehler geprüft wurde, beträgt die Meßabweichung bei einem fehlerhaft eingestellten Gerät pro 1 Grad Abweichung 0,7 Prozent. 
  • Ungeeigneter Meßort:  Vor dem Meßgerät sollte sich eine ausreichend lange Strecke gerader Fahrbahn befinden, in zu engen Kurven darf nicht gemessen werden (Kurven verändern den Meßwinkel).
  • Reflexionen: Das Meßergebnis kann auch durch Reflexionen, z.B. gegenüberliegender Bauten oder anderer Fahrzeuge, beeinträchtigt werden. Ein Indiz für eine Reflexionsfehlmessung kann eine ungewöhnliche Position des Fahrzeugs im Meßfoto sein. Im Regelfall sollte sich dieses bei Linksmessungen rechts von der Bildmitte im dritten Viertel, bei Rechtsmessungen links von der Bildmitte im zweiten Viertel des Bildes befinden. 

 

 


 

Rechtsprechung

  • OLG Hamm - Beschluss vom 19.11.2012: Geschwindigkeitsmessgeräte, die von Behörden bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verwendet werden, müssen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eichgesetzes zugelassen und geeicht sein. Eine „Betriebserlaubnis“ für das Geschwindigkeitsmessgerät "Traffipax SpeedoPhot" ist neben der Zulassung und der Eichung indes nicht notwendig.

     

  • OLG Hamm - Beschluss vom 05.04.12: Eine Meßwinkelabweichung von 2,1° führt bei dem Meßgerät Traffipax nicht zur Unverwertbarkeit der Messung. Es ist allerdings ein gesonderter Meßtoleranzabzug vorzunehmen.

 

  • OLG Hamm - Beschluss vom 17.06.04 - Das Meßverfahren Traffipax speedophot gilt als standardisiertes Meßverfahren. Es gilt jedoch wegen seiner hohen Sendefrequenz gegen Reflektionen des Radarstrahls an Reflektoren als anfällig. Bei der Wahl des Aufstellortes wird deshalb empfohlen darauf zu achten, dass sich im wirksamen Strahlungsbereich der Antenne kein großflächiger Reflektor befindet. Wenn sich in unmittelbarer Nähe des gemessenen Fahrzeugs großflächige Betonwände befinden, kann dies eine Beweiserhebung (durch Zeugenbeweis oder Sachverständigengutachten) erforderlich machen.

 

 

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