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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Multanova 6 F

Bewertung: 5 / 5

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Das Meßgerät Multanova 5 F gehört zu den Radarmeßgeräten. Es kann in- und außerhalb eines Fahrzeugs eingesetzt werden. Gemessen werden kann der an- oder abfließende Verkehr. Das Gerät Multanova 6 F wird sowohl bei temporären Messungen (z.B. Dreibein am Straßenrand) als auch in festinstallierten Anlagen (sogenannten Starenkästen) verwendet.

Messungen mit dem Gerät Multanova 6 F gelten als standardisiertes Meßverfahren. Dies gilt natürlich nur, wenn die Meßbeamten die Voraussetzungen einer standardisierten Messung einhalten, das heißt für Messungen mit dem Multanova 6 F

  • Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß geeicht sein,
  • es muss entsprechend der Bauartzulassung der PTB und
  • entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet werden.

Beim Aufstellen des Meßgeräts ist insbesondere auf eine exakt parallele Ausrichtung zur gemessenen Fahrspur zu achten. Das Gerät soll mit einem Abstand von mindestens 0,5 Meter zur Fahrbahn aufgestellt werden. Am Beginn und Ende des Meßfilms ist jeweis ein sogenannter Segmenttest durchzuführen.

Die Antennenempfindlichkeit des Multanova 6 F kann eingestellt werden (nah, mittel, fern). Es soll jeweils nur die minimal erforderliche Meßempfindlichkeit eingestellt werden. Wird diese Empfehlung nicht befolgt, so können gemäß einer Studie1 des ADAC bis zu 2% höhere Tempomesswerte angezeigt werden, als sie in der empfohlenen Einstellung "nah" zu erwarten wären.

Wenn die Vorausstzungen eines standardisierten Meßverfahrens im konkreten Fall nicht eingehalten wurden,  sollte geprüft werden, ob die Messung noch verwertbar ist.

Auch bei einwandfreier Eichung und Bedienung des Meßgeräts können Fehler auftreten, die die Messung beinträchtigen und gegebenfalls unverwertbar machen. Für das Meßgerät Multanova 6 F ist insoweit zunächst auf die allgemeinen Fehlerquellen bei Radarmeßverfahren zu verweisen, also inbesondere Meßwinkelfehler bei Schrägfahrten und Knickstrahlreflexionen. Für letztere steigt das Risiko, wenn Messungen im Nahbereich vorgenommen werden obwohl die Antennenempfindlichkeit auf "fern" eingestellt ist.

Das nordrhein-westfälische Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) hat im Februar 2012 in einem Schreiben an die Kreispolizeibehörden in NRW darauf hingewiesen, dass ein Einsatz von Laser-Geschwindigkeits-Messgeräten nur bis minus zehn Grad erfolgen soll. Auch das Radargerät Multanova 6 F solle nur bis zu zehn Grad unter Null verwendet werden, der Bedienteil - der üblicherweise im Fahrzeug bleibt - nur bis null Grad.


1 "Fehlerquellen bei Verkehrsüberwachung mit Radar", ADAC-Praxistest vom 16.10.2001

 

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