Verkehrspsychologische Beratung

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Durch eine verkehrspsychologische Beratung soll Kraftfahrern, die wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit Punkteeintragungen im Fahreignungsregister geführt werden, Wege zu einem angemessenen Verhalten im Straßenverkehr aufgezeigt werden. Die Teilnahme ist stets freiwillig.  Eine verkehrspsychologische Beratung erfolgt durch amtlich anerkannte Verkehrspsychologen.

Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist seit dem 01.05.2014 nicht mehr mit einem Punkterabatt verbunden.Bis dahin bestand die Möglichkeit, durch die Teilnahme 2 Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen. Mit der Umstellung des Punktesystems auf das Fahreignungsregister ist diese Möglichkeit entfallen.

Externer Link: Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen