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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Absehen vom Fahrverbot wegen Nachschulungen

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Grundsätzlich reicht die Teilnahme an Nachschulungen, Aufbauseminaren, verkehrspsychologischen Beratungen u.ä. für sich allein nicht aus, um ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Wenn zwecks Absehens vom Fahrverbot an einer solchen Veranstaltung teilgenommen werden soll, erscheint es zweckmäßig, vorab bei der Bußgeldbehörde bzw. dem zuständigen Amtsgericht nachzufragen, ob nach erfolgreicher Teilnahme mit einem Absehen vom Fahrverbot gerechnet werden kann.

Sinnvoll kann die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung insbesondere dann sein, wenn die Tat schon längere Zeit zurückliegt, aber die Zweijahresgrenze noch nicht erreicht ist, und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht anderweitig verkehrsrechtlich auffällig geworden ist.

In Betracht kommen unter anderem folgende Maßnahmen:

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