Vorverfahren in Bußgeldsachen

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Das Bußgeldverfahren beginnt mit dem Vorverfahren. In diesem Verfahrensschritt soll geklärt werden, ob eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob ein Täter ermittelt werden kann. Hierzu stehen der Behörde die im OWiG bzw. der StPO geregelten Erkenntnisquellen zur Verfügung, wobei auch die Beweisverwertungsverbote der StPO gelten.

Im Vorverfahren werden von den Behörden regelmäßig Anhörungsbögen versandt. Falls Sie einen solchen erhalten, sollte zunächst geklärt werden, ob Sie als Zeuge oder als Betroffener (so wird der Beschuldigte im Bußgeldverfahren bezeichnet) angehört werden sollen.

Nächster Schritt: Entscheidung der Bußgeldbehörde