Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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Wenn man einen Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache erhält, ist zunächst zu prüfen, ob man als Betroffener oder als Zeuge von der Behörde angeschrieben wurde.

 

1. Anhörung als Zeuge

Ist der Sachverhalt noch nicht aufgeklärt und stehen Zeugen zur Verfügung, wird die Bußgeldbehörde versuchen, diese zu befragen. Dies erfolgt im Regelfall durch die Versendung eines Anhörungsbogens für Zeugen. Üblicherweise richtet sich dieser an den Halter eines Kraftfahrzeugs und betrifft die Frage, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren hat. 

 

 2. Anhörung als Betroffener

Dem Betroffenen soll vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Hierzu dient die Anhörung als Betroffener.