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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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Wenn man einen Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache erhält, ist zunächst zu prüfen, ob man als Betroffener oder als Zeuge von der Behörde angeschrieben wurde.

 

1. Anhörung als Zeuge

Ist der Sachverhalt noch nicht aufgeklärt und stehen Zeugen zur Verfügung, wird die Bußgeldbehörde versuchen, diese zu befragen. Dies erfolgt im Regelfall durch die Versendung eines Anhörungsbogens für Zeugen. Üblicherweise richtet sich dieser an den Halter eines Kraftfahrzeugs und betrifft die Frage, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren hat. 

 

 2. Anhörung als Betroffener

Dem Betroffenen soll vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Hierzu dient die Anhörung als Betroffener.

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