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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Vorverfahren in Bußgeldsachen

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Das Bußgeldverfahren beginnt mit dem Vorverfahren. In diesem Verfahrensschritt soll geklärt werden, ob eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob ein Täter ermittelt werden kann. Hierzu stehen der Behörde die im OWiG bzw. der StPO geregelten Erkenntnisquellen zur Verfügung, wobei auch die Beweisverwertungsverbote der StPO gelten.

Im Vorverfahren werden von den Behörden regelmäßig Anhörungsbögen versandt. Falls Sie einen solchen erhalten, sollte zunächst geklärt werden, ob Sie als Zeuge oder als Betroffener (so wird der Beschuldigte im Bußgeldverfahren bezeichnet) angehört werden sollen.

Nächster Schritt: Entscheidung der Bußgeldbehörde

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