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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Bußgeldbescheid

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Kommt die Behörde nach Abschluss ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass alle Voraussetzungen zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit vorliegen, so erläßt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser muß dem Betroffenen zugestellt werden. Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dies muss binnen zwei Wochen nach der Zustellung erfolgen. Wird die Frist versäumt, kann der Bußgeldbescheid grundsätzlich nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden. Bei einer unverschuldeten Versäumung der Frist kann jedoch die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Hierzu muß der Behörde erläutert werden, aus welchem Grunde man nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten.

Nächster Schritt: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

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