Abgabe an das Amtsgericht

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In den meisten verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.

Das Amtsgericht kann, wie bereits die Behörde und die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einstellen. Grund dafür kann beispielsweise eine andere Rechtsauffassung als die bisher befaßten Behörden sein, oder die Bewertung der Tat als geringfügig. Es kann auch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Betroffenen nach Anhörung im Beschlusswege eine andere Rechtsfolge festsetzen. Im Regelfall beraumt das Gericht allerdings einen Verhandlungstermin an, in dem - je nach Lage des Falles - Beweise erhoben werden können. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung das Verfahren einstellen oder durch Urteil entscheiden.

nächster Schritt: Rechtsbeschwerde / Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde