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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Abgabe an das Amtsgericht

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In den meisten verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.

Das Amtsgericht kann, wie bereits die Behörde und die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einstellen. Grund dafür kann beispielsweise eine andere Rechtsauffassung als die bisher befaßten Behörden sein, oder die Bewertung der Tat als geringfügig. Es kann auch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Betroffenen nach Anhörung im Beschlusswege eine andere Rechtsfolge festsetzen. Im Regelfall beraumt das Gericht allerdings einen Verhandlungstermin an, in dem - je nach Lage des Falles - Beweise erhoben werden können. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung das Verfahren einstellen oder durch Urteil entscheiden.

nächster Schritt: Rechtsbeschwerde / Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

 

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