Bußgeld: Geringes Einkommen rechtzeitig geltend machen!

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Die früher recht strenge Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur Notwendigkeit der Darstellung und Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Bußgeldurteil hat sich in letzter Zeit zum Nachteil der Betroffenen geändert. Auch bei Geldbußen über 250,00 € muß das Urteil des Amtsgerichts nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht zwingend Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten, wenn dieser den Vorwurf und die drohende Regelgeldbuße kennt, aber im Verfahren keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat. Im zu entscheidenen Fall hatte das Amtsgericht die Geldbuße wegen Voreintragungen sogar von 160,00 € auf 320,00 € erhöht. Zu den Einkommensverhältnissen des Betroffenen seien „auch auf Nachfrage“ keine Angaben gemacht worden. Eine nähere Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln erst bei Geldbußen ab 1.000,-- € veranlaßt.

OLG Köln - Beschluss vom 15.07.2022