Die Anhörungsrüge im Bußgeldverfahren nach § 356a StPO
Die Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO ist auch im Bußgeldverfahren ein wichtiger außerordentlicher Rechtsbehelf zur Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, Verfahrensabläufe und grenzt sie von der Gehörsrüge gegen amtsgerichtliche Urteile ab.