Nach einer Fahrt mit 1,6 Promille kann MPU auch für Radfahrer angeordnet werden

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Ab 1,6 Promille Blutalkohol gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.  Den meisten Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass wegen eines solchen Vorfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und eine Wiedererteilung nur nach einer erfolgreich bestandenen Begutachtung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU) erfolgen kann. Weniger bekannt ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde von dem Verkehrsteilnehmer auch dann die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens verlangen kann, wenn er keinnen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt hat. Bringt er das Gutachten nicht fristgerecht bei oder fällt die Begutachtung negativ aus, kann die Behörde ihm das Fahrradfahren im öffentlichen Straßenverkehr untersagen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20.06.13 nochmals bestätigt. Zuwiderhandlungen könnten nach § 24 StVG mit Geldbußen bis maximal 2.000,-- € geahndet werden.