OLG Hamm – Beschluss v. 21.05.99
Zum Inhalt der Entscheidung: Ein Bußgeldbescheid wegen einer eher geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit, der als Tattag den 15.03.1998 statt des richtigen Datums 06.03.1998 ausweist, ist unwirksam. Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 21.05.1999 2 Ss Owi 468/99 Aus den… mehrOLG Hamm – Beschluss v. 21.05.99