Sie wurden mit Cannabis, Kokain, Ecstasy, Heroin oder Amphetamin am Steuer erwischt? Nach der Reform durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat sich die rechtliche Einordnung des Cannabiskonsums im Straßenverkehr verändert. Bei anderen Betäubungsmitteln bleibt die Rechtslage jedoch streng wie bisher.
1. Strafrechtliche Folgen: Drogenfahrt nach § 316 StGB
❗ Ersttat ohne Unfall
Wird eine Drogenfahrt erstmals festgestellt – ohne Unfall – und es liegen relevante Wirkstoffkonzentrationen im Blut sowie Anzeichen der Fahruntüchtigkeit vor, droht eine Verurteilung nach § 316 StGB.
👉 Mögliche Strafen:
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30–60 Tagessätze Geldstrafe
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Führerscheinsperre für 12–15 Monate
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Eintragung von Punkten in Flensburg
Die Dauer der Sperrfrist hängt vom Einzelfall ab. Zeiträume der vorläufigen Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins werden angerechnet.
2. Drogenfahrt mit Unfall: Gefährdung des Straßenverkehrs
Kommt es zu einem Unfall unter Drogeneinfluss, kann zusätzlich eine Verurteilung nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) erfolgen.
👉 Mögliche Rechtsfolgen:
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60–90 Tagessätze Geldstrafe
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Führerscheinsperre von 15–18 Monaten
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Bei Wiederholungstätern: Freiheitsstrafe möglich
3. Ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen – Bußgeld statt Strafe?
Liegt keine Fahruntüchtigkeit, aber ein Wirkstoffnachweis über den Grenzwerten vor, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
📉 Bußgeldkatalog bei Erst- und Wiederholungstaten:
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1. Verstoß: 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
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2. Verstoß: 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
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3. Verstoß: 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
4. Grenzwerte der Grenzwertkommission
Die von der Grenzwertkommission festgelegten Grenzwerte gelten als Orientierungshilfe:
Wirkstoff | Grenzwert |
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THC (Cannabis) | 1,0 ng/ml, geändert durch KCanG auf 3,5 ng/ml |
Morphin (Heroin) | 10 ng/ml |
Benzoylecgonin (Kokain) | 75 ng/ml |
XTC, MDE (Ecstasy) | 25 ng/ml |
Amphetamin | 25 ng/ml |
Achtung: Wird ein Wert überschritten, aber keine Fahruntüchtigkeit festgestellt, bleibt es bei einem Bußgeld. Bei Fahruntüchtigkeit folgt eine Strafverfolgung.
5. Führerscheinentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde
Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung kann die Fahrerlaubnisbehörde aktiv werden, wenn ihr Hinweise auf Drogenkonsum bekannt werden. Dies gilt auch ohne Verkehrsbezug!
🔎 Maßstab: Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Anlage 4
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Harte Drogen (Heroin, Kokain, Amphetamine, Ecstasy) → Ungeeignetheit zum Führen von Kfz
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Führerschein wird entzogen, selbst bei einmaligem Konsum
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Keine MPU, sondern sofortige Entziehung
⚖️ Sonderfall Cannabis
Nach dem KCanG gelten neue Regeln:
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Kein Führerscheinentzug allein wegen Besitz oder Konsum
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ABER: Bei regelmäßigem Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol:
→ Eignungszweifel
→ Anordnung einer MPU
⚠️ Regelmäßiger Konsum kann bereits bei zwei Konsumvorgängen oder bei einer THC-Carbonsäure (THC-COOH) über 150 ng/ml angenommen werden. Obergerichtlich ist dieser Schwellenwert aber noch nicht abschließend geklärt.
6. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die MPU wird häufig zur Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemacht, insbesondere wenn:
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der Konsum von Betäubungsmitteln nicht aufgearbeitet wurde
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eine Drogenfahrt mit Wiederholung vorliegt
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bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
🎯 Ziel der MPU-Vorbereitung:
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Aufarbeitung der Drogenproblematik
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Beleg der Abstinenz (i.d.R. 6–12 Monate)
7. Verhaltenstipps für Betroffene
✅ Keine Angaben zur Sache ohne Verteidiger
✅ Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen
✅ Frühzeitig MPU-Vorbereitung starten
✅ Abstinenznachweise sichern
✅ Strategien zur Verkürzung der Sperrfrist prüfen