Was ist die Blutalkoholkonzentration?
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) misst die Menge an Alkohol im Blut. Sie wird in der Regel in Promille (‰) angegeben – also Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut. Die BAK ist im deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ein zentrales Kriterium zur Bewertung der Fahrtüchtigkeit und der Schuldfähigkeit. Sie kann mit verschiedenen Methoden bestimmt werden.
Relevanz im Verkehrs- und Strafrecht
Die BAK spielt eine wesentliche Rolle bei:
- Straßenverkehrsdelikten (§§ 315c, 316 StGB)
- Beurteilung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (§ 24a StVG)
Wichtig: Je nach Fragestellung kann ein niedriger oder hoher BAK-Wert für den Beschuldigten günstiger sein. Daher ist nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ jeweils die günstigste Berechnungsvariante zugrunde zu legen.
Gängige Berechnungsmethoden im Strafverfahren
1. Rückrechnung der BAK bei Straßenverkehrsdelikten
- Zweistündige Resorptionsphase
- Alkoholabbau: 0,1 Promille pro Stunde
- Rückrechnung erfolgt ab zwei Stunden nach Tatzeit
Beispiel:
Tatzeit: 01:00 Uhr – Blutentnahme: 05:00 Uhr – Messwert: 0,9 ‰
→ Rückrechnung: +0,2 Promille
→ Ergebnis: Tatzeit-BAK = 1,1 Promille
2. Berechnung für die Schuldfähigkeit
- Einmaliger Sicherheitszuschlag: 0,2 Promille
- Abbau: 0,2 Promille pro Stunde
Beispiel:
Tatzeit: 03:00 Uhr – Entnahme: 05:00 Uhr – Messwert: 2,8 ‰
→ +0,2 Promille Zuschlag = 3,0 ‰
→ +0,4 Promille Rückrechnung = Tatzeit-BAK = 3,4 Promille
Die klassische Widmark-Formel zur Promilleberechnung
Die theoretische Berechnung der BAK erfolgt traditionell mit der Widmark-Formel:
Formel:
c = A / (m × r)
Dabei gilt:
- c: geschätzte Blutalkoholkonzentration
- A: Alkoholmenge in Gramm
- m: Körpergewicht in kg
- r: Reduktionsfaktor (Standard: Männer 0,7 | Frauen 0,6)
Diese Formel setzt vollständige Resorption ohne Abbau voraus und dient häufig zur Überprüfung von Trinkmengenangaben in Fällen des behaupteten Nachtrunks.
Die Widmark-Formel ist nicht zu verwechseln mit dem Widmark-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein mittlerweile überholtes Verfahren zur Blutalkoholbestimmung.
Wissenschaftliche Entwicklung: Individualisierung des r-Faktors
Ein Forschungsteam der Universität Ulm (Dr. Alt, Dr. Seidl) hat aufgrund einer Studie im Jahr 1999 die klassische Widmark-Formel weiterentwickelt. Der bisherige starre Reduktionsfaktor r wurde durch einen individualisierten Wert rᵢ ersetzt.
Formeln zur individuellen Berechnung:
- Für Frauen:
rFI = 0,31223 − 0,006446 × Körpergewicht + 0,004466 × Körpergröße - Für Männer:
rMI = 0,31608 − 0,004821 × Körpergewicht + 0,004632 × Körpergröße
(KG in kg, KL in cm)
Diese Werte liefern deutlich genauere Schätzungen der tatsächlichen BAK, insbesondere bei der Prüfung von Trinkmengenangaben im Rahmen der Strafverteidigung.
Besonderheiten bei Nachtrunk und Atemalkohol
Nachtrunk:
Bei einer glaubhaft vorgetragenen Nachtrunkbehauptung ist eine Rückrechnung nur eingeschränkt möglich. Hier kann eine Begleitalkoholanalyse helfen, bei der typische Alkoholbegleitstoffe im Blut nachgewiesen werden.
Atemalkohol:
- Nur eingeschränkt verwertbar
- Nicht zulasten, aber zugunsten des Beschuldigten verwendbar
- Rückrechnung analog zur Blutprobe möglich, aber mit Vorsicht

