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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Alkohol außerhalb des Straßenverkehrs

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Fahreignungszweifel bei Blutalkoholkonzentration von 3 Promille außerhalb des Straßenverkehrs

Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Urteil vom 10.07.2012 (Az. 3 L 823/12.MZ) ausgeführt, dass eine gemessene Blutalkoholkonzentration von 3 Promille einen Anhaltspunkt für einen Alkohomißbrauch darstellen kann. Im zu entscheidenen Fall hatte die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller aufgegeben, zur Abklärung eines möglichen Alkohomißbrauchs ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nachdem er mit einer Blutalkoholkonzentration von 3 Promille auf einem Fest randaliert hatte und sodann in ein Krankenhaus eingeliefert worden war. Der Antragsteller brachte das geforderte Gutachten nicht bei.  Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung an. Das Gericht sah in der hohen Blutalkolkonzentration und in dem Verhalten des Antragstellers hinreichende Gründe für Fahreignungszweifel. Die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, sei daher gerechtfertigt.

 

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