OLG Hamm: Fahren bei drei Tage zurückliegendem THC-Konsum nicht ohne weiteres schuldhaft
Nach § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von THC führt. Die Ordnungswidrigkeit kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Fahrlässig handelt u.a. , wer… mehrOLG Hamm: Fahren bei drei Tage zurückliegendem THC-Konsum nicht ohne weiteres schuldhaft