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Was für ein Absehen vom Fahrverbot nicht ausreicht:

Fahrverbot

Ein aktueller Beschluss des Berliner Kammergerichts Berlin vom 11.09.2024 listet auf, was man besser nicht (oder zumindest nicht allein) vortragen sollte, wenn man das Gericht überzeugen will, von einem Regelfahrverbot abzusehen: So reicht etwa die bloße Behauptung einer beruflichen oder familiären Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis nicht aus, um das Fahrverbot zu vermeiden. Stattdessen sind konkrete Nachweise und detaillierter Vortrag zu den schwerwiegenden Auswirkungen erforderlich, die durch das Fahrverbot entstehen würden. Auch ein tadelloses Fahrverhalten in der Vergangenheit oder der langjährige beanstandungsfreie Besitz einer Fahrerlaubnis werden nicht als ausreichende Begründung akzeptiert. Betroffene sollten detailliert belegbare persönliche Härtefälle oder außergewöhnliche Umstände vortragen, um Erfolg zu haben.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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