Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat mit Beschluss vom 17. Februar 2025 (Az.: 201 ObOWi 26/25) die vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 90 km/h bestätigt. Der Betroffene muss eine Geldbuße von 1.400 Euro zahlen und ein dreimonatiges Fahrverbot antreten.
BayObLG: Vorsatz lag eindeutig vor
Im Rahmen der Rechtsbeschwerde stellte das BayObLG klar, dass aufgrund der Umstände der Fahrt und der mehrfachen Beschilderung von einem vorsätzlichen Verstoß auszugehen sei. Der Betroffene hatte in einem Baustellenbereich vier doppelseitig aufgestellte Verkehrszeichen passiert, die die Geschwindigkeit schrittweise reduzierten. Nach Ansicht des Gerichts konnte er diese nicht übersehen haben, sodass sich ihm die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufdrängen musste.
Verdopplung der Geldbuße wegen Vorsatzes
Gemäß der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) wird bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung die Regelgeldbuße verdoppelt. Das BayObLG sah keine Möglichkeit für eine mildere Bewertung und betonte, dass bei einer derart erheblichen Überschreitung um 90 km/h regelmäßig von einem bewussten Handeln auszugehen sei.
Rechtsbeschwerde erfolglos – Kosten gehen zu Lasten des Betroffenen
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde mit der Maßgabe verworfen, dass die Verurteilung nun explizit auf vorsätzlichem Handeln basiert. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bedeutung des Urteils für die Rechtspraxis
Das Urteil des BayObLG bestärkt die bestehende Rechtsprechung, wonach bei besonders gravierenden Tempovergehen häufig von Vorsatz auszugehen ist. Insbesondere wenn die Begrenzung durch gut sichtbare Verkehrszeichen deutlich gemacht wurde, kann sich ein Verkehrsteilnehmer nicht auf Unachtsamkeit berufen.