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Rechtsbehelf bei Versagung vollständiger Akteneinsicht: Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Behoerde

Bei der Verteidigung in Bußgeldsachen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, kommt es immer wieder vor, dass Bußgeldbehörden wichtige Unterlagen, wie Messdaten, gesamte Messserie oder Bedienungsanleitungen der Messgeräte, nicht zur Verfügung stellen oder auf entsprechende Einsichtsgesuche einfach untätig bleiben.

In solchen Fällen ermöglicht ein Antrag nach § 62 OWiG es der Verteidigung, eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe dieser wesentlichen Unterlagen zu erzwingen. Dies ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil die korrekte Funktionsweise der Messgeräte und deren ordnungsgemäße Bedienung oft den zentralen Punkt der Verteidigung ausmachen. Nur durch Einsicht in die vollständigen Unterlagen, darunter Messprotokolle und Schulungsnachweise der Messbeamten, kann eine vollständige Überprüfung des Vorwurfs erfolgen.

Der Vorteil des (erfolgreichen) Antrags nach § 62 OwiG ist, dass die benötigten Unterlagen bereits im Verfahren vor der Bußgeldbehörde vorliegen und nicht erst die Verhandlung über den Einspruch vor dem Amtsgericht abgewartet werden muss.

Näheres dazu hier.