Radarwarner und Blitzer-Apps erfreuen sich großer Beliebtheit. Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem Jahr 2022 nutzen rund 49 % der Auto- und Motorradfahrer entsprechende Dienste. Doch was viele übersehen: Die Nutzung dieser Systeme ist in Deutschland verboten – auch im Jahr 2025 bleibt es dabei.
Ob als App auf dem Smartphone oder integriert ins Navigationssystem – Radarwarner dürfen nicht verwendet oder betriebsbereit mitgeführt werden. Das regelt § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Ein Urteil des OLG Karlsruhe (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) hat zudem eine rechtliche Grauzone geschlossen: Auch wenn der Beifahrer eine Blitzer-App aktiviert hat, liegt ein Verstoß vor – der Fahrer haftet mit.
Wichtig für Reisende: In vielen europäischen Nachbarstaaten drohen deutlich höhere Strafen – etwa in Italien ab 800 Euro, in Luxemburg bis zu 5.000 Euro. In einigen Ländern ist sogar Gefängnis nicht ausgeschlossen.
Erlaubt bleiben hingegen Radiowarnungen, Handzeichen oder Blitzer-Infos, die man sich vor Fahrtantritt beschafft.