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Pauschaler Hinweis auf gute Jobsituation kein Grund, Absehen vom Fahrverbot zu versagen.

Wenn aufgrund eines Fahrverbots ein Jobverlust droht, ist dies im Regelfall ein Grund für ein Absehen vom Fahrverbot. Will das Gericht trotzdem am Fahrverbot festhalten, etwa weil es meint, dass der Betroffene unproblematisch eine andere gleichwertige Arbeitsstelle findet, muss es hierzu detaillierte Ausführungen machen. Ein pauschaler Hinweis, dass der Betroffene angesichts der guten Arbeitsmarktsituation unproblematisch wieder eine Arbeitsstelle finden werde, reicht nicht aus.

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.08.18.