Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat am 10. April 2025 dem Bundesgerichtshof (BGH) eine grundlegende Rechtsfrage vorgelegt (Blogbeitrag vom 23.04.25) – jetzt liegt der Beschluss im Volltext vor. Im Zentrum steht die Frage: Darf ein Blitzer-Messergebnis verwertet werden, wenn die Rohmessdaten nicht gespeichert wurden?
Diese Entscheidung betrifft hunderttausende Autofahrer – denn kein aktuell eingesetztes Messgerät in Deutschland speichert diese Rohdaten.
Worum geht es?
Das OLG Saarbrücken hält die Verwertung solcher Messergebnisse für verfassungswidrig, wenn:
- die Rohmessdaten technisch speicherbar wären,
- der Betroffene der Verwertung widerspricht,
- und keine gleichwertige Möglichkeit zur Überprüfung des Messergebnisses besteht.
Die Richter stützen sich auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, der bereits 2019 ein faires Verfahren ohne Rohdatenüberprüfung verneint hatte. In anderen Bundesländern hingegen werden solche Messergebnisse regelmäßig verwertet – was eine massive Rechtsungleicheit bedeutet.
Was bedeutet das für Autofahrer, wenn der BGH der Vorlage folgt?
Sollte der BGH die Auffassung des OLG Saarbrücken bestätigen, hätte das weitreichende Konsequenzen:
- Bußgeldbescheide könnten anfechtbar sein, wenn die Rohdaten fehlen – auch rückwirkend.
- Messgeräte müssten technisch nachgerüstet werden, um die Daten künftig zu speichern.
- Autofahrer hätten bundesweit bessere Verteidigungsmöglichkeiten gegen fehlerhafte Messungen.
- Rechtssicherheit würde geschaffen – unabhängig vom Wohnort oder Tatort.
Kurz: Wer geblitzt wird, hätte künftig mehr Rechte, um sich effektiv gegen das Messergebnis zu verteidigen.