Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Amtsgerichts Borken aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Pflicht, einem Einsatzfahrzeug mit Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, zu einer Geldbuße in Höhe von 240 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Grund für die Aufhebung ist ein Darstellungsmangel, da das Amtsgericht nicht genügend konkrete Feststellungen zur Verkehrssituation getroffen hat. Insbesondere fehlten Angaben zur Geschwindigkeit und zum Abstand des Lastkraftwagens, der von einem Polizeifahrzeug mit Blaulicht verfolgt wurde. Diese Details sind entscheidend, um zu beurteilen, ob der Fahrer tatsächlich gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat.