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OLG Düsseldorf: Messungen auf Autobahnen mit TraffiStar 350 Semistation sind verwertbar

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Frage, ob Messungen auf nordrhein-westälischen Autobahnen mit dem Gerät TraffiStar S 350 Semistation verwertbar sind, entschieden: Bei dem Gerät handelt es sich nicht um ein stationäres Gerät, so dass es von den Ordnungsbehörden in NRW nicht auf Autobahnen verwendet werden darf. Nach § 48 OBG NRW dürfen diese dort nur stationäre Geräte verwenden. Das Gericht stellte aber zugleich klar, dass dies nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der bereits erfolgten Messungen führt. Die Vorschrift  diene nicht dem Schutz des Betroffenen, sondern solle lediglich die Effektivität der Geschwindigkeitsüberwachung an Gefahrenstellen im öffentlichem Interesse steigern.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.17