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OLG Celle: „Verkehrszeichen übersehen“ muss geltend gemacht werden

Das Oberlandesgericht Celle geht davon aus, dass ein ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichen von Verkehrsteilnehmern gesehen wird, auch wenn dieses nur einseitig und einmalig aufgestellt ist. Die Möglichkeit, dass das Verkehrszeichen übersehen wurde, braucht nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (OLG Celle, Beschluss v. 23.06.17). Will der Betroffene eines Bußgeldverfahrens sich damit verteidigen, das Verkehrszeichen nicht gesehen zu haben, sollte dies also ausdrücklich geltend gemacht werden.