Der Artikel befasst sich mit der Frage, wie lange Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall am Unfallort verbleiben müssen, um ihrer Wartepflicht nach § 142 StGB zu genügen. Da das Gesetz keine feste Wartezeit vorgibt, ist die Beurteilung abhängig vom Einzelfall. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei Faktoren wie Schadenshöhe, Tageszeit, Verkehrsdichte, Ort des Geschehens sowie das Verhalten des Fahrers.
Anhand ausgewählter Gerichtsentscheidungen wird dargestellt, welche Wartezeiten als ausreichend oder unzureichend angesehen wurden. Zudem werden zentrale Grundsätze zusammengefasst, etwa dass eine bloße Notiz nicht genügt, und dass auch Suchzeiten zum Warten zählen können. Der Artikel enthält außerdem Hinweise auf typische Verteidigungsansätze bei entsprechenden strafrechtlichen Vorwürfen.