Rheinland-Pfalz setzt auf Monocam zur Überwachung von Handyverstößen
Rheinland-Pfalz ist Vorreiter bei der Bekämpfung von Handyverstößen im Straßenverkehr. Mit der Novelle des Polizeigesetzes hat das Bundesland als erstes in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Einsatz von sogenannten Handy-Blitzern geschaffen. Diese als Monocam bezeichneten Kamerasysteme sollen helfen, Autofahrerinnen und Autofahrer, die während der Fahrt ein Smartphone oder Tablet in der Hand halten, automatisiert zu identifizieren.
Die Nutzung eines Smartphones oder Tablets ohne Freisprecheinrichtung ist gemäß § 23 Abs. 1a StVO verboten und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Doch die Ahndung solcher Verstöße gestaltete sich für die Polizei bislang schwierig – das soll sich mit Monocam nun ändern.
Funktionsweise der Monocam-Überwachung
Die Monocam-Systeme bestehen aus hochauflösenden Kameras, die an Autobahnbrücken montiert werden und durch die Windschutzscheibe der vorbeifahrenden Fahrzeuge fotografieren. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) werden die Bilder analysiert, um festzustellen, ob die Fahrerin oder der Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält. Anschließend werden die Aufnahmen von geschultem Personal überprüft, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht.
Bereits 2022 wurden Monocams in Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Pilotprojekts getestet. Die Testphase verlief erfolgreich, und auch in Brandenburg wird über eine Einführung nachgedacht. Ein bundesweiter Einsatz der Monocam-Technologie wird derzeit diskutiert.
Datenschutzrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt
Trotz der politischen Bestrebungen gibt es weiterhin erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Die Monocam-Technologie erfasst systematisch alle Fahrzeuge und ihre Insassen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Dies stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
Bereits nach dem Pilotversuch in Trier hatten einige der 1.300 betroffenen Autofahrer Einspruch gegen die Bußgelder eingelegt und sich auf Datenschutzbedenken berufen. Das Amtsgericht Trier entschied in einem konkreten Fall, dass die anlasslose Erfassung des Fahrzeuginnenraums und des Kennzeichens durch Monocam nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe. Dennoch hielt das Gericht die Verwertung der Bilder zur Beweisführung für zulässig, da das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit schwerer wiege.
Auch der ADAC äußerte Bedenken und betonte, dass eine klare und zweifelsfreie Rechtsgrundlage unerlässlich sei, bevor Handyverstöße technisch dokumentiert und geahndet werden können. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz hatte bereits während des Pilotprojekts auf „nicht unerhebliche rechtliche Risiken“ hingewiesen.
Handy-Blitzer bald bundesweit?
Der erfolgreiche Testlauf in Rheinland-Pfalz hat bereits Interesse in anderen Bundesländern geweckt. In Brandenburg wurden die Kameras ebenfalls erprobt, und sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch politische Entscheidungsträger haben sich für eine flächendeckende Einführung ausgesprochen. In den Niederlanden sind Monocams bereits regulär im Einsatz.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer in Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass sie künftig vermehrt mit der Überwachung durch Monocams rechnen müssen. Wer am Steuer mit dem Handy erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Ob die neue Technologie jedoch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.
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