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Geplante Änderungen zur Unfallflucht

Digitale Unfallmeldung

Das Bundesjustizministerium plant, die Regeln zur Verkehrsunfallflucht zu reformieren. Ziel ist es, die Meldepflicht bei Unfällen ohne Personenschaden zu erleichtern und zu digitalisieren. Justizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt vor, die Verpflichtungen für Unfallverursacher bei Sachschäden neu zu gestalten.

Kernpunkte der geplanten Reform

  • Digitale Meldestelle: Zukünftig soll es möglich sein, Unfälle ohne Personenschaden direkt über eine digitale Meldestelle zu melden. Dadurch entfällt die Verpflichtung, am Unfallort auf den Geschädigten zu warten. Alternativ können Unfallverursacher den Vorfall auch unverzüglich bei einer Polizeiwache anzeigen. Dies gilt insbesondere für Schäden an parkenden Fahrzeugen.
  • Datenzugriff für Geschädigte: Geschädigte sollen die Möglichkeit erhalten, die Unfallmeldung mithilfe ihres Kennzeichens abzurufen. Damit können sie Schadenersatzansprüche leichter geltend machen.
  • Ausweitung der tätigen Reue: Die bestehende Regelung zur „tätigen Reue“ (§ 142 Abs. 4 StGB), die eine mildernde Wirkung auf die Strafe haben kann, wenn sich Unfallverursacher innerhalb von 24 Stunden melden, soll ausgeweitet werden. Sie soll künftig nicht nur bei parkenden Fahrzeugen, sondern auch bei Sachschäden im fließenden Verkehr gelten.
  • Strafrechtliche Änderungen: Unfallflucht ist derzeit eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Die geplante Reform zielt darauf ab, die Anforderungen an Unfallverursacher praxisgerechter zu gestalten, ohne den Schutz der Geschädigten zu beeinträchtigen.

Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Sollte die Reform umgesetzt werden, würde sie eine einfachere und zeitgemäße Lösung für die Meldung von Verkehrsunfällen ohne Personenschaden schaffen.