Zum Inhalt springen
Startseite | Aktuelles | Nachrichten | EU beschließt Reform der Führerscheinrichtlinie – Was Autofahrer jetzt wissen müssen

EU beschließt Reform der Führerscheinrichtlinie – Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Nahaufnahme eines deutschen Führerscheins mit einem Autoschlüssel auf hellem Untergrund – Symbolbild für Themen rund um Fahrerlaubnisentzug und Verkehrsrecht.

Die Europäische Union hat sich auf eine umfassende Reform der EU-Führerscheinrichtlinie geeinigt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Führerschein fit für die digitale Zukunft zu machen. Die Einigung umfasst zahlreiche Neuerungen, die sich auf Fahranfänger, Berufskraftfahrer und alle Inhaber einer Fahrerlaubnis auswirken werden.

🔑 Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Digitaler Führerschein: Künftig kann der Führerschein EU-weit digital auf dem Smartphone gespeichert werden – über die sogenannte EU-eWallet. Eine physische Karte bleibt weiterhin möglich.
  • Zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger: Junge Fahrer unterliegen künftig einer mindestens zweijährigen Probezeit mit strengeren Regeln bei Verstößen wie Alkohol am Steuer oder Gurtpflicht.
  • Begleitetes Fahren bei LKW: In bestimmten Fällen dürfen bereits 17-Jährige LKW oder Transporter fahren – allerdings nur im eigenen EU-Mitgliedstaat und unter Aufsicht eines erfahrenen Begleiters.
  • Sicherheitsunterricht erweitert: Neue Führerscheinanwärter müssen künftig geschult werden in:
    • sicherem Umgang mit dem Smartphone im Fahrzeug,
    • Fahren bei Schnee und Glätte,
    • Gefahren durch tote Winkel,
    • Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern.
  • Gesundheitscheck vor Erstausstellung: Der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis ist künftig an medizinische Mindestanforderungen gebunden – insbesondere Sehtests und Herz-Kreislauf-Untersuchungen.
  • Gültigkeit der Führerscheine:
    • PKW- und Motorradführerscheine: EU-weit 15 Jahre, mit nationalen Spielräumen.
    • LKW- und Busführerscheine: Gültigkeit 5 Jahre, mit strengeren Vorgaben für Personen ab 65 Jahren.
  • Senkung des Mindestalters für Berufskraftfahrer:
    Der Erwerb eines LKW-Führerscheins ist ab 18 Jahren möglich, Busführerschein ab 21, jeweils mit entsprechender Qualifikation.

📅 Was passiert als Nächstes?

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und dem EU-Parlament formell bestätigt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen – mit Ausnahme des digitalen Führerscheins, der in einem gesonderten Zeitrahmen eingeführt wird.


🎯 Ziel: Mehr Sicherheit & Digitalisierung im Straßenverkehr

Die Reform ist Teil des sogenannten Verkehrssicherheitspakets, das die „Vision Zero“ verfolgt: Bis 2050 soll es in der EU keine Verkehrstoten mehr geben. Neben neuen Lerninhalten und technischen Lösungen zielt die Richtlinie auch darauf ab, die Mobilität in ganz Europa zu vereinfachen – insbesondere für junge Menschen und Berufskraftfahrer.


Links: