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Erfolgreiche Verfahrensbeendigung im Bußgeldverfahren

Gericht

Neuer Beitrag über die Möglichkeiten einer erfolgreichen Beendigung von Bußgeldverfahren. Ein Freispruch führt nicht nur zur Entlastung des Betroffenen, sondern auch zur Erstattung aller Verfahrenskosten. Einstellungen, insbesondere nach § 47 Abs. 2 OWiG, können ohne oder mit Kostenerstattung erfolgen. Bei mangelndem Tatverdacht oder Verfahrenshindernissen endet das Verfahren zugunsten des Betroffenen, ggf. ebenfalls mit Kostenübernahme durch die Staatskasse.

Näheres hier: