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BVerwG: Keine MPU im Neuerteilungsverfahren bei weniger als 1,6 Promille

Wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen wurde und eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet um Fahreignungszweifel auszuräumen. Wird diese nicht beigebracht, wird der Neuerteilungsantrag abgelehnt.  In den letzten Jahren wurde die Praxis der Fahrerlaubnisbehörden, bei jeder alkoholbedingten Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU anzuordnen – gestützt durch die Rechtsprechung süddeutscher Verwaltungsgerichte – zunehmend strenger (s. hierzu Meldung vom 05.07.16). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil vom 06.04.17 klargestellt, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Neuerteilungsverfahren keinen Grund für eine MPU-Anordnung darstellt. Derartige Anordnungen der Behörden wären somit rechtswidrig.