Wenn die Fahrerlaubnis durch eine strafgerichtliche Entscheidung entzogen wird, setzt das Gericht zusammen mit der Entziehung eine Sperrfrist fest, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Die Sperrfrist kann auf Antrag vorzeitig verkürzt werden wenn neue Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Von dieser Möglichkeit, schneller wieder zu einer Fahrerlaubnis zu gelangen, wird nach meiner Einschätzung zu selten Gebrauch gemacht. Das Amtsgericht Kehl hat in einem Beschluss vom 21.03.14 ausgeführt, dass bereits eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde ausreichen kann, um die Sperrfrist aufzuheben.
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