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AG Dortmund zu Ausnahme vom Fahrverbot für beruflich benötigte Fahrzeugklasse

Das Amtsgericht Dortmund entschied am 07.03.2024, dass bei Geschwindigkeitsverstößen ein Fahrverbot verhängt werden kann, das auf alle Fahrzeugarten außer solche der Führerscheinklasse C beschränkt ist. In dem konkreten Fall wurde einem Lkw-Fahrer, der ein Müllfahrzeug fährt, das Fahren privater Pkw untersagt, um berufliche Härten zu vermeiden. Trotz des Fahrverbots wurde die Geldbuße nicht erhöht, da das Gericht die Ausnahme der Führerscheinklasse C nicht als Absehen vom Regelfahrverbot ansah.

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