Das Amtsgericht Dortmund entschied am 07.03.2024, dass bei Geschwindigkeitsverstößen ein Fahrverbot verhängt werden kann, das auf alle Fahrzeugarten außer solche der Führerscheinklasse C beschränkt ist. In dem konkreten Fall wurde einem Lkw-Fahrer, der ein Müllfahrzeug fährt, das Fahren privater Pkw untersagt, um berufliche Härten zu vermeiden. Trotz des Fahrverbots wurde die Geldbuße nicht erhöht, da das Gericht die Ausnahme der Führerscheinklasse C nicht als Absehen vom Regelfahrverbot ansah.
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