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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

BGH: Riskante Fahrweise allein ist keine Straßenverkehrsgefährdung

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Eine riskante Fahrweise stellt noch keine strafbare Straßenverkehrsgefährdung dar. Erforderlich ist ein konkret nachzuweisender "Beinahe-Unfall", also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen". Das hat der BGH in seinem Beschluss vom 27.04.17 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz, da es häufig aufgrund von Anzeigen "genervter" Verkehrsteilnehmer zu Anklagen wegen Straßenverkehrsgefährdung kommt, bei denen die Anklageschrift nur einen vagen Sachverhalt ("mit überhöhter Geschwindigkeit", "rücksichtslos", "um des schnelleren Fortkommens willen") enthält, aber keine Schilderung eines nachweisbaren Beinahe-Unfalls. Derartige Vorwürfe reichen für eine Verurteilung nach § 315c Abs. StGB nicht aus.

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