VG Berlin: Fahrerlaubnis kann auch wegen zahlreicher Parkverstöße entzogen werden

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Die Fahrerlaubnis kann nicht nur wegen Ordnungswidrigkeiten, die mit Punkten im Verkehrszentralregister verbunden sind, entzogen werden, sondern auch wegen zahlreicher Verstöße unterhalb der Punktegrenze. Auch Parkverstöße können für die Beurteilung der Fahreignung aussagekräftig sein, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häufen, dass dadurch nicht nur ein laxe Einstellung gegenüber das Abstellen des Kraftfahrzeugs regelnden Verkehrsvorschriften, sondern eine Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbar wird. Dies ist - im Sinne einer Faustformel - jedenfalls dann anzunehmen, wenn auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verstoß anfällt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 10.09.12 ausgeführt.