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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Celle zur Identifizierung anhand von Lichtbildern

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Identifzierung eines Betroffenen anhand von Lichtbildern: Bezugnahme auf Sachverständigengutachten und Aufzählung von Übereinstimmungen genügt nicht.

In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren werden Betroffene häufig anhand von Lichtbildern identifziert, die von Verkehrsmeßgeräten gefertigt werden. Wenn der Betroffene nicht einräumt, zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, muss das Gericht ihn identifzieren. Kommt es zu einer Verurteilung, weil das Gericht von der Täterschaft des Betroffenen überzeugt ist, und legt der Betroffene Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein, muss das Gericht in seinen Urteilsgründen entweder auf das zur Identifikation verwendete Lichtbild Bezug nehmen (was häufig vergessen wird), oder in seinen Urteilsgründen ausführlich darlegen, warum es das Lichtbild als geeignet zur Identifikation ansieht. Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss vom 06.11.12 dargelegt, warum es im dort zu entscheidenden Fall die Beschreibung in den Urteilsgründen für unzureichend hält.

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