Neues zum Absehen vom Fahrverbot

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Wer einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h oder mehr erhält und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung noch einmal um 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, gegen den wird nach § 4 BKat ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Gegen ein Fahrverbot kann man sich mit unterschiedlichen Begründungen verteidigen (s. Absehen vom Fahrverbot). Das Amtsgericht Niebüll hat im Januar entschieden, dass vom Fahrverbot auch dann abgesehen werden kann. wenn sich zwar nicht aus der aktuellen Tat, aber aus der Vortat Umstände zugunsten des Betroffenen ergeben. Im entschiedenen Fall wurde vom Fahrverbot abgesehen, weil der ortsunkundige Autofahrer nach Auffassung des Gerichts die erste Geschwindigkeitsüberschreitung kaum vermeiden konnte.

AG Niebüll, Beschluss vom 09.01.17