VGH München zur Feststellung von Alkoholabhängigkeit

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Wenn sich ein Fahrerlaubnisinhaber eine Woche in einer auf Suchterkrankungen spezialisierten Bezirksklinik aufhält und dort eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wird, ist die Fahrerlaubnis ohne weitere Maßnahmen zu entziehen. Aus dem Bericht der Klinik muss nicht hervorgehen, welche der maßgeblichen Kriterien für die Feststellung der Abhängigkeit gemäß den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung erfüllt wurden.

VGH München, Beschluss v. 10.07.17