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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Muß ich ein negatives MPU-Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten?

Nein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sie zwar aufgefordert, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein MPU-Gutachten einzureichen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sie müssen dann allerdings damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ablehnt (wenn die MPU im Rahmen des Neuerteilungsantrags angeordnet wurde) oder Ihnen die Fahrerlaubnis entzieht (wenn die MPU wegen Fahreignungszweifeln bei bestehender Fahrerlaubnis angeordnet wurde).

Ein Gutachten, das mit Ihrer Zustimmung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wurde, ist eine neue Tatsache, die in vollem Umfang zur Prüfung Ihrer Fahreignung herangezogen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob die Begutachtungsanordnung rechtmäßig war oder nicht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.06.14). Das Gutachten gelangt mit den darin enthaltenen Informationen und der Stellungnahme des Gutachters in Ihre Führerscheinakte. Sie haben dann möglicherweise selbst der Fahrerlaubnisbehörde die Entscheidungsgrundlage geliefert, um Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrlaubnis abzulehnen.

Wenn Sie sich später erneut eine Fahreignungsbegutachtung unterziehen ist zu erwarten, dass Ihre Führerscheinakte mitsamt dem darin enthaltenen negativen Gutachten an den neuen Gutachter gesandt wird. Dieser hat sich dann mit dem Inhalt und der Stellungnahme des früheren Gutachters zu befassen. Sie stehen dann vor dem Problem, dem neuen Gutachter zu erklären, warum Sie jetzt wieder fahrgeeignet sind und inwiefern sich die Situation im Vergleich zu der früheren Begutachtung geändert hat.

Manche Begutachtungsstellen bieten dem Betroffenen an, das Gutachten direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu übersenden. Davon ist dringend abzuraten. Besser ist es, sich das Gutachten zunächst selbst durchzulesen und dann - ggf. mit sachverständiger Hilfe - zu entscheiden, ob Sie das Gutachten an die Behörde weiterleiten wollen oder nicht.

Wenn Sie ein negatives MPU-Gutachten erhalten, ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Begutachtungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gewesen ist. Wurde die Begutachtung im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet, kann es sinnvoll sein, den Antrag zurückzunehmen und einen neuen Antrag auf Neuerteilung zu stellen.

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