Rücksichtsloses Zuparken ohne Behinderungsabsicht ist keine Nötigung

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Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt hatte einen Angeklagten unter anderen wegen einer Nötigung (§ 240 StGB) verurteilt, weil er seinen Kleintransporter so dicht hinter einem PKW geparkt hatte, dass dessen Fahrerin nicht ausparken konnte und nach Rückkehr zu ihrem Fahrzeug etwa 12 Minuten auf den Angeklagten warten musste. Das Brandenbugische Oberlandesgericht ließ die Verurteilung wegen Nötigung entfallen. Eine Nötigung setzt voraus, dass der Täter zielgerichtet auf sein Opfer einwirkt, um dieses zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Hieran fehlt es, wenn der Täter die Behinderung anderer lediglich billigend in Kauf nimmt. (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.10.12).