OLG Frankfurt/Main: Keine Meßbildauswertung durch Private

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VerkehrsmessungenDas Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 28.04.16 klargestellt, dass die Verkehrsüberwachung zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört. Sie darf durch private Anbieter nicht eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden dürfen sich zwar technischer Hilfe durch Privatpersonen bedienen, dabei muss die Herrschaft über die Messung aber stets bei der Behörde liegen. Im einzelnen müssen sich Bedienstete der örtlichen Ordnungsbehörde als Verwender des Messgerätes in alleiniger Verantwortung vom ordnungsgemäßen Aufbau der Messanlage überzeugen, vorgeschriebene Funktionsprüfungen vornehmen und Messungen durchführen. Des Weiteren sind die Auswertung der Beweismittel, namentlich der Falldateien, die im Rahmen der Messung erfasst werden, sowie das Messprotokoll und gegebenenfalls die Messskizze, sowie insbesondere die Entscheidung, ob und wie ein festgestellter Verkehrsverstoß verfolgt wird, als hoheitliche Aufgabe ausschließlich durch Bedienstete der zuständigen Behörde vorzunehmen.