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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

LG Braunschweig: Bedeutender Fremdschaden beginnt bei 1.500,00 €

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VerkehrNach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB gilt man in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn man sich unerlaubt als Unfallbeteiligter von einer Unfallstelle entfernt und ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Das Gesetz sieht für einen solchen Fall als Regelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Die Grenze dessen, was als bedeutender Fremdschaden anzusehen ist, zieht die Rechtsprechung seit Jahren bei 1.300,-- €. Das Landgericht Braunschweig hat die Grenze nun auf 1.500,-- € angehoben und dies mit der Preissteigerungsrate der vergangenen 14 Jahre begründet.

LG Braunschweig - Beschluss vom 03.06.16

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