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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Anfahren vom Straßenrand

Der Anfahrende hat gemäß § 10 StVO eine gesteigerte Sorgfaltspflicht zu beachten. Im Falle eines Unfalls ist im Regelfall eine Alleinhaftung des Anfahrenden anzunehmen. Eine Mithaftung des Unfallgegners kommt in Betracht, wenn dieser selbst gegen Verkehrsvorschriften verstößt (insbesondere wenn er Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhält) oder unaufmerksam fährt.

Bei Unfällen mit anfahrenden Linienbussen ist eine Haftungsteilung naheliegend, da der Bus trotz seines Vorrechts § 10 StVO zu beachten hat.

Eine Haftungsteilung kommt ebenfalls in Betracht, wenn ein Fahrzeugführer bei einer mehrspurigen Fahrbahn auf die rechte Spur wechselt obwohl er mit dem Anfahren eines Kfz vom Straßenrand rechnen konnte.


Rechtsprechung:

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