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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zum Absehen vom Fahrverbot wegen Richtlinienverstoß

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  • OLG Oldenburg - Beschluss vom 13.01.14: Bei Unterschreitung des in einer Verwaltungsvorschrift vorgeschriebenen Mindestabstandes des Meßgeräts von dem maßgeblichen Verkehrszeichen kommt ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht.
  • AG Gießen - Beschluss vom 19.07.13:1. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein. 2. Zwar hat nicht jede unzulässige Beweiserhebung ein Beweisverwertungsverbot zur Folge, jedoch ist dies dann der Fall, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat

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