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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können als Vorsatztat geahndet werden.

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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 17. Juni 2014 ein amtsgerichtliches Urteil aufgehoben. Nach Auffassung des Amtsgerichts soll jede Überschreitung der nach § 3 III StVO auf Bundesstraßen geltenden Höchstgeschwindigkeit eine Vorsatztat indizieren. Dies lehnte das OLG ab. Einen solchen Erfahrungssatz gebe es in dieser Allgemeinheit nicht.

Das OLG benannte dagegen zwei Konstellationen, in denen regelmäßig von Vorsatz auszugehen sei:

-Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten wird, bzw.

-wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten wird.

 

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