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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zu Mängeln von Bußgeldbescheiden

  • AG Schleswig - Beschluss vom 05.07.18: Ein Bußgeldbescheid, der den Tatort nur mit einer Straßenbezeichnung ohne nähere Eingrenzung (Hausnummer) bezeichnet, ist unwirksam, wenn der Tatort damit nicht so genau bezeichnet wird, dass eine Verwechselung mit anderen Verkehrsverstößen ausgeschlossen ist.

  • OLG Bamberg - Beschluss vom 18.11.15: Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 I Nr. 3 OWiG unter anderem die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, sowie Zeit und Ort ihrer Begehung bezeichnen. Der Bußgeldbescheid soll den Tatvorwurf in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abgrenzen. Erfüllt der Bußgeldbescheid diese Aufgabe nicht, ist das Verfahren einzustellen.
  • OLG Hamm - Beschluss vom 15.06.07: Die fehlerhafte Angabe des Tatorts und die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit durch eine unzuständige Behörde führen nicht zur Nichtigkeit eines Bußgeldbescheids.
  • OLG Hamm - Beschluss v. 21.05.99: Ein Bußgeldbescheid wegen einer eher geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit, der als Tattag den 15.03.1998 statt des richtigen Datums 06.03.1998 ausweist, ist unwirksam.

 

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