Negatives MPU-Gutachten kann verwertet werden

Drucken

Manche Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten dem Fahrerlaubnisbewerber an, ein von ihnen erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Für den Bewerber ist das wenig ratsam wenn das Gutachten negativ für ihn ausfällt. Denn dann wird die Behörde den Bewerber voraussichtlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufen.

Überläßt der Bewerber der Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, kann diese das Gutachten ohne weiteres zur Beurteilung der Fahreignung des Bewerbers verwerten. Auf die Frage, ob die Anordnung des Gutachens überhaupt rechtmäßig war, kommt es dann nicht mehr an. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10.10.13 nochmals bestätigt.

Fahrerlaubnisbewerber sollten daher genau prüfen, ob es sinnvoll ist, ein negatives Gutachten der Behörde zur Kenntnis zu geben.